Kapital oder Rente: Wie lasse ich das Pensionskassengeld auszahlen?

Es könnte sein, dass Ihnen die Tragweite der Entscheidung "Kapital oder Rente" erst jetzt auffällt. Vielleicht wollten Sie sich für die übliche Variante entscheiden und lassen das Pensionskassengeld als Rente auszahlen. Wenn Sie das wollen, auch gut, aber abonnieren Sie bevor Sie weiter lesen noch schnell meinen Newsletter Saldo-Brief dort erfahren Sie einiges interessantes zum Thema Frühpensionierung sowie Kapital oder Rente.

Schliesslich ist die Auszahlung von Pensionskassengeld nur möglich wenn das Vorsorgereglement ein Kapitalbezug erlaubt und das ist nicht selbstverständlich. Halt, das ist nicht ganz richtig: Gesetzlich muss ein Viertel der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapitalbezug möglich sein. Lesen Sie die Fristen zur Wahl des Kapitalbezugs in Ihrem Vorsorgereglement nach, denn wenn Sie den Termin verpassen, entfällt diese Option.

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Noch etwas ist zu erwähnen: Wenn Sie weniger als drei Jahre vor der Pensionierung freiwillig Beitragsjahre eingekauft haben, kann diese Summe nicht zur Auszahlung aus Pensionskasse gelangen. Was das ist? Sorry, da muss ich Sie auf die Seite "Einkauf von Beitragsjahren" verweisen und seit Kurzem auch auf die Seite zum aktuellen Bundesgerichtsentscheid und der Einhaltung der Dreijahresfrist die beim Einkauf in die Pensionskasse zu beachten ist.. Doch lesen Sie jetzt, wie Sie schnell zum Entscheid Kapital oder Rente kommen:

Entscheid Kapital oder Rente "Auszahlung aus Pensionskasse" einfach gemacht:

Bevor Sie die Unterschiede beider Varianten untersuchen, sollten Sie sich über Ihre Ansprüche bezüglich Geldanlagen klar werden. Wie das funktioniert? Ganz einfach, lesen Sie die nachfolgend aufgeführten Anregungen um sich Klarheit zu verschaffen:

Wahrscheinlich ahnen Sie durch die Beantwortung obiger Fragen die Entscheidung. Zudem sparen Sie viel Zeit und Geld, wenn Sie sich bewusst mit Ihren Ängsten und Vorurteilen auseinander setzen.

Positiv stehen für die Kapital-Auszahlung des Pensionskassengeldes:

Positiv stehen für den Renten-Auszahlung des Pensionskassengeldes:

Reicht Ihnen das schon zu entscheiden? Nein. Richtig bis jetzt habe ich noch kein Wort zu den Steuern gesagt. Wollen Sie die Kapitalleistungssteuern berechnen um entscheiden zu können? Gerne verweise ich Sie zu den Steuerämtern der Kantone welche auf Ihren Webseiten Module anbieten womit die Kapitalleistungssteuern ziemlich genau zu berechnen sind. Weiter unten lesen Sie auch mein Angebot, die Kapitalleistungssteuern zu berechen, und Sie können auf meiner Seite zur Auszahlung von Pensionskassengeld ein PDF herunter laden in welchem bereits einige Steuerberechnungen ersichtlich sind.

Das Wichtigste zur Frage Kapital oder Rente kennen Sie jetzt. Bevor Sie aber anrufen und eine Beratung wünschen, studieren Sie bitte die Angaben meiner Webseite, denn Sie finden hier wertvolle Informationen die Ihnen bestimmt weiter helfen. In jedem Fall freue ich mich jetzt auf Ihren Anruf, ein E-Mail oder ein paar Worte via Kontaktformular.

 

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Beispiel-Berechnung:
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Gratis Berechnung der Kapitalleistungssteuern: Vertraulich, ohne weitere Verpflichtung oder ungebetene Kontaktnahme. Garantiert! Senden Sie jetzt ein E-Mail an: info(at)erwinschmaeh.ch, mit den Angaben von Geburtsdatum, Wohnort, Konfession, Zivilstand, steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen und die fällige Summe aus gebundener und/oder beruflicher Vorsorge, dann erhalten Sie innert 4 Tagen ein PDF mit den gewünschten Berechnungen. Anschliessend lösche ich Ihre Daten vollständig.

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